Carsten´s - mobile - Disco    

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AGB´s

 

 

1.     Vertragspartner

 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Carstens-mobile-Disco und seinen Vertragspartnern (Kunden).

 2.     Vertrag

 Verträge zwischen Carsten`s-mobile-Disco und dem Kunden / Vertragspartner entsteht durch:

-          Annahme eines schriftlichen Angebotes

-          schriftlicher Vertrag

-          Einstellen von Werbung auf den Internetseiten von Carsten`s-mobile-Disco

-          das gesprochene Wort

3.     Rücktritt vom Vertrag / von Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

-          Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage

-          Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:     30% der vereinbarten Gage

-          Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung:     50% der vereinbarten Gage

-          Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:     80% der vereinbarten Gage

 Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden / Vertragspartner zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

 Ein Rücktritt seitens Carsten`s-mobile-Disco ist möglich durch:

-          technisch bedingte Ausfälle

-          anderen wichtigen Gründen

-          Krankheit

-          Unfall

-          Tod

 In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch Carsten`s-mobile-Disco versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu finden – dies jedoch ohne Anmerkung einer Rechtspflicht.

 Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

 4.     Haftung

 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter / Vertragspartner, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzlichen Verhalten durch Carsten`s-mobile-Disco verursacht worden ist.

 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträger von Carsten`s-mobile-Disco, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter / Vertragspartner.

 Sofern Carsten`s-mobile-Disco durch von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter / Vertragspartner, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde / Vertragspartner kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist Carsten`s-mobile-Disco berechtigt sein Programm zu unterbrechen oder einzustellen.

 5.     Zahlungen

 Zahlungen sind ohne Abzug und ausschießlich an Carsten`s-mobile-Disco direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a)       Barzahlung ( im übrigen die beste Art der Zahlung ) vor / während / am  unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

b)       Überweisung auf ein Konto von Carsten`s-mobile-Disco genanntes                 Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, 

           spätestens jedoch 10 Werktage nach Rechnungseingang. (Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden

           nicht akzeptiert!!

 6.     GEMA-Gebühren

 Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Kunden / Veranstalter / Vertragspartner getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für Digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD usw.) mit denen  Carsten`s-mobile-Disco arbeitet. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

7.     Allgemeines

 Die Disco ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglich Weisungen des Kunden / Veranstalter / Vertragspartner oder eines Dritten unterliegt sie nicht.

 Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, Carsten`s-mobile-Disco spielt keine Hintergrundmusik.

 Der Kunde / Veranstalter / Vertragspartner stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung.

 Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor der Bühne einzuplanen.

 Für das Disco Team ( evtl. 2 Personen ) sind Speisen und Getränke vom Kunden / Veranstalter / Vertragspartner zu stellen.

                            Wichtiger Hinweis:

Generell werden einzelne ausgesuchte Fotos von Veranstaltungen auf den Webseiten von Carsten`s-mobile-Disco veröffentlicht. Aber:  Bilder die im Nachhinein nicht gezeigt werden sollen, werden nach einer kurzen Nachricht an Carsten`s-mobile-Disco, sofort entfernt!!

 8.     Salvatoresche Klausel

 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise geregelt werden. 

Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungenslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 9.     Erfüllungsort und Gerichtsstand

 a)       auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Carsten`s-mobile-Disco und seinen Kunden / Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b)       Als Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, wird Lingen (Ems) vereinbart.

 

                                                               Carsten`s-mobile-Disco

                                                               Carsten Wöstemeyer

                                                               Postfach 1123

                                                               49578 Fürstenau

                                                               USt-IdNr.: DE278040401

 10.     Preise / Gage

 Folgende Leistungen sind in den Gagen inkl.:

-          persönliche Vorabbesprechung  ( auf Wunsch )

-          Vorabbesichtigung der Location, falls mir noch nicht bekannt

-          An- / Abfahrt innerhalb eines Radius von 25km inkl.

-          Auf- / Abbau

-          Ton, Licht, DJing / Moderation nach Absprache

-          Programm ( auf Wunsch / Absprache )

 Die An- und Abfahrt innerhalb eines Korridors von 25 km vom Standort Lingen ( Ems ) sind inkl.

 Stand: 01.09.2010

 

 

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